ACHTUNG: Im Falle der Abgabe einer anonymen Beschwerde wird unsere Deontologiekommission von der Beschwerde/Anzeige erfahren, aber kein Verfahren einleiten.
Mit dem Absenden des Formulars bestätigen Sie, dass die Angaben vollständig und korrekt sind. Gemäß Art. 45 Abs. 3 der Standesordnung kann jemand, der willkürlich eine Anzeige einbringt, zur Bezahlung der Verfahrenskosten und Auslagen verurteilt werden. Im Falle einer nicht anonymen Beschwerde werden Sie gegebenenfalls von unserer Deontologiekommission kontaktiert. Als Patient*in könnten Sie aufgefordert werden, den Arzt bzw. die Ärztin von der Schweigepflicht zu entbinden, den/die die Beschwerde oder Anzeige betrifft, vor den zuständigen Instanzen und für die Dauer des Verfahrens bzw. des Schlichtungsversuches und bis die Entscheidung Rechtskraft erlangt.