Ein Hausarzt hat seine Website und soziale Netzwerke zur Werbung für seine Praxis genutzt, was ethische und rechtliche Fragen aufwirft. Der Fall beleuchtet die Grenzen zwischen Information und Werbung in der medizinischen Praxis.

Lesen Sie im folgenden Dokument weitere Erläuterungen und die Empfehlungen der MFÄF-Standeskommission.

Schilderung eines Falls aus dem Bereich der Standesordnung