In Bezug auf die neusten Entscheide des Bundesrates hebt MFÄF hervor, dass das Tragen einer Maske mancherorts obligatorisch bleibt. Formal sind Arztpraxen nicht in dieser Kategorie enthalten. Es geht aber immer noch darum, die vulnerablen Personen zu schützen.

 

Aus diesem Grund empfiehlt MFÄF dringend, dass alle Arztpraxen das Tragen von Masken für alle Mitarbeiter*innen beibehalten. Wir weisen auch darauf hin, dass Arztpraxen verlangen können, dass Besucher*innen eine Maske tragen