Beschwerde oder Anzeige aufgrund des Verdachtes auf eine Verletzung der Standesordnung der FMH

Nur in Verbindung mit einem Arzt/einer Ärztin, der/die Mitglied von MFÄF ist, möglich (Kanton Freiburg)

 

Anzeige oder Klage wegen des Verdachts eines Verstosses gegen die FMH-Standesordnung

Dieses Beschwerdeformular kann durch eine Patientin oder Patienten, ein Familienmitglied oder eine Kollegin oder Kollegen ausgefüllt werden, um ein Verhalten zu melden, das die betreffende Person als abnormal erachtet. Sie können die von MFÄF herausgegebenen Empfehlungen zum beruflichen Verhaltenskodex einsehen.

Das Sekretariat entscheidet über das weitere Vorgehen und leitet das Formular an das entsprechende Gremium weiter, z. B. an den Mediator oder die Standeskommission. Im Falle eines schwerwiegenden Vorfalls müssten wir möglicherweise auch das Gericht (bei einem Ereignis, das von Amtes wegen verfolgt werden muss), das Kantonsarztamt und/oder die Aufsichtskommission für Gesundheitsberufe und Patientenrechte kontaktieren.

Alle Beschwerden werden sorgfältig und in Übereinstimmung mit ethischen und deontologischen Grundsätzen geprüft.

Mit dem Absenden dieses Formulars willigen Sie ausdrücklich ein, kontaktiert zu werden. Wir könnten Sie ersuchen, die involvierte Fachperson vom Berufsgeheimnis zu entbinden.

Eine anonym abgefasste Beschwerde kann nicht an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden, wird aber registriert und kann uns auf Situationen aufmerksam machen, die als abnormal eingestuft werden.

Zu beachten ist, dass sich unser Verband und seine Standeskommission nur mit Situationen befassen können, an denen ein Mitglied des MFÄF beteiligt ist. Falls erforderlich, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie über die weiteren Schritte zu beraten, die möglicherweise erforderlich sind.

 

Weitere Informationen

Jedes  FMH-Mitglied ist verpflichtet, die in der FMH-Standesordnung und deren Anhängen festgehaltenen Richtlinien und Verhaltensregeln zu beachten (https://www.fmh.ch/fr/a-propos-de-la-fmh/organisation/organes-de-la-fmh/commission-deontologie.cfm). Im Kanton Freiburg werden Verstösse gegen die Standesordnung in erster Instanz von der Standeskommission der MFÄF geprüft und beurteilt. Es können Sanktionen verhängt werden, die von einem Verweis bis hin zum Ausschluss aus der FMH reichen. Ausgesprochene Entscheidungen können bei der FMH-Standeskommission angefochten werden.

Mutmassliche Verstösse gegen die Standesordnung können von Mitgliedern der FMH oder Drittpersonen (z.B. Patienten) an die Standeskommission von MFÄF gemeldet werden. Die Kommission hat die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren vorzuschlagen.

Das Verfahren ist im Reglement der Standeskommission aufgeführt.

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